Glossar

Was heißt Maqi, Speziesismus, Veganismus ...?

Tierrecht(1)

(nur Singular) Gesamtheit der Tiere betreffenden Rechtsvorschriften ("Gesetze").

Die Unterscheidung zu ^Tierrecht(2) ist trivial: das eine ist analog zu "Strafrecht", "Erbrecht", das andere zu "Menschenrecht(e)", "Kinderrecht(e)" usw.; das eine steht ausschließlich im Singular, das andere meist im Plural; das eine heißt auf Englisch "(animal) law", das andere "(animal) right".

Gelegentlich wird im deutschsprachigen Raum versucht, die Polysemie zu mißbrauchen, um durch Kritik (ob berechtigte oder unberechtigte sei dahingestellt) an "Rechtssystemen" und "Gesetzgebung" Tierrechte bzw. den Tierrechtsbegriff zu diskreditieren (so, als ob Schimmel(pilze) an der Badezimmerwand gegen weiße Pferde sprächen).

Tierrecht(2)

Eines der ^Tierrechte, z.B. "Recht auf Leben".

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Autor:Achim Stößer
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