Pressemitteilung (5. März 2005)

Leben retten ist strafbar

Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Tierbefreier

Befreiung von Gänseküken 13.07.02 Tierbefreiung, also Leben retten, ist strafbar, so die Ansicht des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Heidelberg (vgl. Pressemitteilung vom 29. Mai 2004) bestätigt. Dieses hatte zwei Tierrechtler im Berufungsverfahren wegen "gemeinschaftlichen Diebstahls in zehn Fällen" verurteilt.

Einer der Verurteilten, Achim Stößer von der Initiative "Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus", war in Revision gegangen, zumal nicht nur die ethische, sondern auch die rechtliche Bewertung der Befreiungsaktionen durch das Gericht inakzeptabel war. Ein "Diebstahl" liegt nicht vor, da die Intention der Aktionen nicht die war, die Tiere "sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen", wie es im Strafgesetzbuch heißt, sondern vielmehr ihnen zu helfen.

"Die Wahrscheinlichkeit für einen Freispruch durch ein Gericht in einer speziesistischen Gesellschaft, die nichtmenschliche Tiere diskriminiert, sie als Eigentum betrachtet, ist in einem solchen Fall gering", so Stößer. Experten schätzen, daß höchstens 10 bis 15 Prozent der deutschen Richter und Staatsanwälte "kompetent und verantwortungsbewußt ihr Amt ausfüllen", ohne "Rücksichtnahme auf politische oder wirtschaftliche Interessenlagen." (justizskandale.de). So vermittelt auch die Pressemitteilung des OLG zur Revision den Eindruck, daß eine politische, keine juristische Entscheidung getroffen wurde.

Gleiches gilt für die Verurteilung des Richters a.D. Helmut Kramer, der beantragt hatte, Stößer unentgeltlich in der Berufungsverhandlung zu vertreten. Der Antrag wurde abgelehnt, Kramer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz verurteilt. Erst im Juni 2004 wurde er freigesprochen. Sinn des Antrags war u.a., gegen eben dieses Gesetz vorzugehen, das, wie die "Juristische Wochenschrift" 1933 lobte, "nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte" und dazu diente, jüdische Anwälte daran zu hindern, Verfolgten zu helfen. Vorgeblich soll es vor falscher Beratung schützen, tatsächlich jedoch wird es auch aktuell noch politisch eingesetzt.

Stößer weiter: "Was den Rassisten damals Recht war, ist den Speziesisten heute natürlich nur billig. Trotz allem wäre es unverantwortlich gewesen, das Berufungsurteil anzunehmen, ohne die Möglichkeiten einer Revision auszuschöpfen und somit die Chance zu einem Freispruch zu nutzen." Natürlich erhöht die Revision die Verfahrenskosten, doch ein Freispruch wäre ein Durchbruch gewesen, vergleichbar etwa dem historischen Amistad-Prozeß. Er hätte ein Signal für die Tierrechte gesetzt: Tierbefreiung ist kein Diebstahl - vielmehr rettet Tierbefreiung Leben.

Aus diesem Grund wurden die Befreiungsaktionen auch offen durchgeführt, auf der Internetseite der Tierrechtsinitiative Maqi fotografisch dokumentiert. Solche Tierbefreiungsaktionen sind zu bewerten wie Sklavenbefreiungen, Befreiungen von KZ-Häftlingen oder DDR-Fluchthilfe - und entsprechendes gilt auch für eine Justiz, die die Befreier verurteilt. "Die geretteten Tiere wären wenig später umgebracht worden", so der Verurteilte. "Dies als 'Diebstahl' zu bezeichnen ist zynisch und tierverachtend."

Mehr Aussicht auf einen Freispruch hätte bestanden, wenn tierschützerisch mit "besonderen Mißständen" argumentiert worden wäre: die Richter hätten dann wohl eher einen rechtfertigenden Notstand gesehen. Doch es geht bei Tierrechten nicht um "besonders schlechte Haltung", etwa, ob die Kerker ein paar Zentimeter kleiner oder größer sind, denn dies würde implizit alle anderen Formen des eigentlichen Mißstands, der Gefangenhaltung und Ermordung von Millionen Individuen für Menschen, die nicht vegan leben, gutheißen.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Diebstahlstatbestands durch die Strafkammer: die Tatsache, daß die Tiere in die Obhut von Menschen, die sie nicht als Besitz betrachten, sondern sich um sie kümmern, gegeben wurden, bedeute, daß die Tierbefreier sie "dem Vermögen der unbekannten Abnehmer hätten einverleiben wollen". Mit anderen Worten: die Befreiung von Tieren, beispielsweise Nerzen aus "Pelzfarmen", die keiner weiteren Betreuung bedürfen und somit freigelassen werden können, wäre demnach kein Diebstahl. "In diesem Fall müßte die Willkürjustiz dann eine andere Begründung für eine Verurteilung an den Haaren herbeiziehen", so Stößer. "Wäre es etwa Diebstahl gewesen, das vor wenigen Tagen in Hamburg verhungerte 7jährige Mädchen rechtzeitig aus ihrem Verlies zu befreien, um sie in die Obhut von Pflegeltern zu geben, statt sie im Wald auszusetzen?"

Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.

Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus, c/o Achim Stößer, Brauhausgasse 2, D-63628 Bad Soden-Salmünster, Tel. 06056/9177888, mail@maqi.de, http://maqi.de.

Autor:Achim Stößer
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