Pressemitteilung

"Wir konnten nicht mehr jagen"

Tierrechtsaktivist wegen Jagdstörung verurteilt / Strafanzeige gegen Jäger

Zur Zahlung einer Geldbuße von DM 150,- und der Gerichtskosten wegen "Behinderung der Jagdausübung" wurde ein Mitglied der Tierrechtsinitiative Maqi, Achim Stößer, am 18. Mai 2000 vom Amtsgericht in Karlsruhe verurteilt. Baden-Württemberg ist eines der Bundesländer, in denen die Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit ist.

einige Jäger

Stößer fielen am 9. Februar acht Männer und eine Frau auf, die auf einem Feld Kaninchen jagten. Hierzu schickten sie Frettchen in die Kaninchenbaue, damit diese die Tiere aufscheuchten. Die Jäger waren gerade damit beschäftigt, ihre Frettchen wieder unter einer Schrebergartenhütte hervorzulocken.

Jägerin mit Hund, Jäger mit Waffe

Die Jäger bedrohten den Tierrechtler ("Schafft den Mann da weg, oder ich drehe ihm den Hals um", "Wollen Sie Prügel?"), richteten sogar ihre schussbereiten Waffen auf ihn ("Ich schieße jetzt in Ihre Richtung!" -- "Macht nichts, der ist kugelfest."). Ein Jäger versetzte Stößer einen Faustschlag auf den Arm.

Die von der Jagdgesellschaft gerufenen Polizisten führten Stößer ab, weigerten sich jedoch, die Personalien der Jäger aufzunehmen.

Vor Gericht versuchte der Jagdpächter G. Baur, 62, sich damit zu rechtfertigen, die Jagd sei notwendig gewesen, um die "Kaninchenplage einzudämmen", da er jährlich zwei- bis sechstausend DM für den Schaden am Winterroggen zu bezahlen habe.

Die Zeugen - vier Jäger und einer der Polizeibeamten - verwickelten sich in Widersprüche über den "Tathergang". Schließlich räumte der Polizist ein, seine Ausbildung auf dem Polizeirevier erhalten zu haben, auf dem einer der Jäger als Kriminaloberkommissar arbeitet.

Trotz der, so Richter Wagner, "aufgrund der Gruppenzugehörigkeit gefärbten Aussagen" der Zeugen sei der Tatbestand der Jagdstörung erfüllt.

Pech für Jäger Baur: "Uns war der Nachmittag versaut, wir konnten nicht mehr jagen." Sie hatten an diesem Tag genau ein Kaninchen getötet.

Stößer erstattete gegen die Jäger Anzeige wegen Nötigung und Körperverletzung.

Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.

Nähere Informationen und Bildmaterial bei "Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus", c/o Achim Stößer, Hagenbacher Str. 6, D-76187 Karlsruhe, 0721/758379, mail@maqi.de, http://maqi.de.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Wenig überraschend wurde die Strafanzeige gegen die Jäger wegen Nötigung und Körperverletzung (siehe oben) eingestellt, hier die Begründung der Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Aktenzeichen: 11 Js 9299/00
76042 Karlsruhe, 17.07.2000/L

Ermittlungsverfahren gegen
a) Dr. Gernot Baur
b) Willi Meinzer
c) Gerhard Bächer
wegen Nötigung

Entschließung

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Gründe:

Nach den durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der Einvernahme der drei Beschuldigten sowie der Zeugen Dr. Mayer, Birgit Scheibel, Paul Scheibel, Brigitte Lachenmaer, Julius Lachenmeier und Gerda Wissing hat sich nicht feststellen lassen, daß die vom Anzeigeerstatter in seiner Vernehmung vom 04.04.2000 abgegebene Tat Schilderung zutreffend ist. Sämtliche Zeugen haben angegeben, daß der Anzeigeerstatter in ruhigem und sachlichem Ton darauf hingewiesen worden ist, daß er die Ausübung der Jagd störe. Keiner der Zeugen hat angegeben, daß der Anzeigeerstatter bedroht oder in aggressiver verbaler oder gar körperlicher Form angegangen, bzw. angegriffen worden sei.

Soweit der Zeuge Bächer darauf hingewiesen hat, daß er als Polizeikommissar nicht nur berechtigt, sondern womöglich auch verpflichtet sei, den Anzeigeerstatter als Störer der Jagdausübung zumindest zur Feststellung seiner Personalien vorläufig festzunehmen, bzw. festnehmen zu lassen, stellt dies lediglich einen Hinweis auf die Rechtslage dar. Im übrigen ist es dazu noch nicht einmal gekommen, nachdem der beanzeigte Bächer selbst nicht tätig geworden ist, sondern über sein "Handy" die zuständigen Beamten des Polizeireviers Mühlburg herbeigerufen hat.

Da jedenfalls kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat der Beanzeigten besteht, ist das Ermittlungsverfahren einzustellen gewesen.

Verdienstmedaille für Jäger

Karlsruhe - Bundespräsident Johannes Rau hat dem Waldfacharbeiter, ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionär und Jäger, Willi Meinzer, die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Neben seinem Beruf war Meinzer unter anderem Bezirkspersonalrat, Mitglied im Berufsbildungsausschuss des Ministeriums sowie ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Meinzer erhält die Auszeichnung unter anderem auch deshalb, weil er sich um die Ausbildung des Jägernachwuchses verdient gemacht hat. Der Erste Bürgermeister Elmar Kolb wird den Verdienstorden am Mittwoch, 23. August, im Rathaus überreichen. (ps/dis)

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Sonntag, 20. August 2000 © ka-news 2000

Leserbrief:

Ist Mordlust ein Verdienst?

Wer aus reiner Blutgier und Lust am Töten unzählige Tiere umbringt, erhält also eine Verdienstmedaille. Noch dazu ein Willi Meinzer, der auch schon einmal mit Gewalt gegen Jagdgegner vorgeht, siehe http://maqi.de/presse.html: "Wir konnten nicht mehr jagen".

Achim Stößer

Autor:Achim Stößer
WWW: http://maqi.de
Email:mail@maqi.de