Geldstrafe für Zirkus Busch

Geldbuße wegen Mißhandlung von Elefanten im Zirkus Busch

Elefant Zirkus Busch Alfons Wille vom Zirkus Busch wurde wegen Mißhandlung von Elefanten zu einer Geldbuße in Höhe von DM 300,– (ca. 153,39 €) verurteilt. Er habe „drei Elefanten erheblich Leiden zugefügt, in dem sie über Nacht nicht artgerecht in zu kleinen Käfigen im Transportwagen gehalten wurden. Zwei mußten stehen, einer hatte nicht ausreichend Platz zum liegen.“

Im Januar 2002 sollte die Verhandlung gegen den Direktor des Zirkus Carl Busch stattfinden. Die Tierrechtsinitiative „Maqi – für Tierrechte, gegen Speziesismus“ hatte bereits im Oktober 2000 bei nächtlichen Recherchen festgestellt, daß die Elefantinnen nachts in einem engen Transportwagen gefangengehalten wurden und daraufhin Anzeige erstattet (s. TBa 34, S.4).

Mitte Juni stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren ein, da laut Gutachten des Stadtveterinäramts kein Verstoß gegen §17 TierschutzGes vorliegt, den Tieren also nicht „aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zugefügt würden. Statt dessen wurde ein Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit (§18 TierschutzGes) eingeleitet.

Das Vorgehen des Stadtveterinäramts war wie so oft verantwortungslos: Die Zustände wurden nur tags begutachtet. „Dabei ergaben sich keine Gründe für eine Beanstandung“, so Amtsveterinär Dr. Ebert, Karlsruhe. „Weitere Informationen über aktuelle Haltungsbedingungen wären über das zuständige Veterinäramt des aktuellen Gastspielorts in Erfahrung zu bringen. Leider wurde uns dieser trotz Nachfrage nicht mitgeteilt [...] Erfahrungsgemäß ist bei Auskünften aus dem Zirkusmilieu aber auch nicht immer von wahrheitsgemäßen Mitteilungen auszugehen.“

Der Zirkusdirektors leugnete die Tat: „Meine 3 Elefanten genießen die bestmögliche Tierhaltung in einem Circusbetrieb. Nur zum Transport sind sie in einem neuen, klimatisierten Elefantentransporter [untergebracht]. Nach dem Transport können die Elefanten je nach Witterung ein großes Paddock [...] oder den Elefantenstall nutzen [Daß] die Elefanten auch in der Nacht zum 1.10.2001 [sic!] in ihrem Stall waren, können 30 Mitarbeiter und Artisten des Circus bezeugen.“ Dazu der untersuchende Polizeikommissar: „Seine Einlassungen [...] widersprechen den Beobachtungen des Anzeigeerstatters“. Beobachtungen, die von Maqi fotographisch dokumentiert wurden – ungehindert von den „30 Mitarbeitern und Artisten“, die laut Wille des nachts offenbar das Zirkusgelände unablässig und vollständig beobachten.

Amtsveterinär Ebert beurteilte diese Bilddokumente wie folgt: „Der Elefant hat offensichtlich keine Möglichkeit, ausgestreckt und entspannt im Wagen zu ruhen. Damit sind auch die Anforderungen nach dem aktuellen Entwurf der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen offensichtlich nicht erfüllt. Noch ungünstiger sehen auf den Lichtbildern die Raumverhältnisse für die im Hintergrund gehaltenen Elefanten aus. Zwei Tiere stehen zusammen im Abteil. Hier muss davon ausgegangen werden, dass sich die Tiere weder zusammen noch einzeln in Seitenlage ablegen können.“

Daß dies kein Verstoß gegen §17 TierschutzGes (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) ist, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit gemäß §18, begründet Ebert absurd so: „Nach Meinung verschiedener Autoren [...] können Elefanten im Stehen, in Anlehnhaltung oder in Seitenlage ruhen, dösen und schlafen. Die Schlafdauer wird mit 2 bis 4 Stunden angegeben [...] Da somit die Bedarfsdeckung Ruhen, Dösen, Schlafen nicht nur nachts, sondern unter geeigneten Bedingungen, d. h. dem Tier sicher erscheinenden Umständen auch im Stallzelt, Stall oder Auslauf [...] tagsüber teilweise möglich ist, kann bei der Unterbringung der Elefanten während einer Nacht im Transportwagen nicht von erheblichen, länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden im Sinne von §17 Nr. 2 a oder b ausgegangen werden. Da die Unterbringung in der vom Zeugen Herrn Achim Stößer dokumentierten Form aber auch nicht konform mit den aktuellen Leitlinien ist, halten wir eine schriftliche Belehrung an den Verantwortlichen [...] für angebracht.“

„Da die beteiligten Veterinärämter die Gefangenhaltung bei Busch ‚nicht zu beanstanden’ fanden und die Justiz erst einschreitet, wenn wir Beweise vorlegen, daß nicht einmal die ohnehin völlig unzureichenden Haltungsleitlinien eingehalten werden“, so Achim Stößer von Maqi, „sollten wohl auch in Zukunft Privatpersonen dem Zirkus nächtliche Besuche abstatten – unsere Fotos erst waren der Anstoß, daß überhaupt etwas gegen den Zirkus unternommen wurde und dürften wohl auch der Grund gewesen sein, weshalb Wille trotz seiner angeblich 30 Zeugen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzog.“

(Tierbefreiung aktuell Nr. 35, März 2002, S. 11)

Autor:Achim Stößer
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