Pressemitteilung (25. Februar 2002)

Trotz Falschaussage des Zirkusdirektors:

Geldbuße wegen Mißhandlung von Elefanten im Zirkus Busch

Elefant Zirkus Busch Alfons Wille vom Zirkus Busch wurde wegen Mißhandlung von Elefanten zu einer Geldbuße in Höhe von DM 300,- (ca. 153,39 €) verurteilt. Er habe "drei Elefanten erheblich Leiden zugefügt, in dem sie über Nacht nicht artgerecht in zu kleinen Käfigen im Transportwagen gehalten wurden. Zwei mußten stehen, einer hatte nicht ausreichend Platz zum liegen."

Im Januar 2002 sollte die Verhandlung gegen den Direktor des Zirkus Carl Busch stattfinden. Die internationale Tierrechtsinitiative "Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus" hatte bereits im Oktober 2000 bei nächtlichen Recherchen festgestellt, daß die Elefantinnen nachts in einem engen Transportwagen gefangengehalten wurden und daraufhin Anzeige erstattet.

Mitte Juni stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren ein, da laut Gutachten des Stadtveterinäramts kein Verstoß gegen §17 TierschutzGes vorliegt, den Tieren also nicht "aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" zugefügt würden. Statt dessen wurde ein Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit (§18 TierschutzGes) eingeleitet.

Das Vorgehen des Stadtveterinäramts war wie so oft verantwortungslos. "Die Unterbringung der Tiere wurde nur tagsüber kontrolliert, auch die Präsentation in der Manege wurde begutachtet. Dabei ergaben sich keine Gründe für eine Beanstandung", so Amtsveterinär Dr. Ebert, Karlsruhe. Er vermutete, "und davon ging unser Amt auch aus, dass eine Ankettung nachts nicht erfolgt und sich die Tiere auch während der Nacht im Stallzelt in freiem Auslauf befinden würden [und] eine Aufsicht (Nachtwache)" vorhanden sei. "Weitere Informationen über aktuelle Haltungsbedingungen wären über das zuständige Veterinäramt des aktuellen Gastspielorts in Erfahrung zu bringen. Leider wurde uns dieser trotz Nachfrage nicht mitgeteilt [...] Erfahrungsgemäß ist bei Auskünften aus dem Zirkusmilieu aber auch nicht immer von wahrheitsgemäßen Mitteilungen auszugehen."

Dies gilt offensichtlich auch für die Aussage des Zirkusdirektors, der bei der ersten Vernehmung die Tat leugnete: "Soweit ich mich noch erinnern kann, waren beim Abtransport die Elefanten kurzfristig in dem Wagen, um in die nächste Stadt gefahren zu werden. Wir haben das Elefantenzelt immer aufgebaut und dies auch vorschriftsmäßig. In ihm sind die Elefanten normalerweise untergebracht." Die Recherchen von Maqi fanden dagegen in mehreren Nächten während des "Gastspiels" statt (Wille dazu: "Nach den Tatsachen könnte ich ja auch eine Anzeige gegen den Mann wegen Hausfriedensbruch erstatten, aber ich sehe die Anzeige als ‚Quatsch' an."). Bei seinem schriftlichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid log Wille: "Meine 3 Elefanten genießen die bestmögliche Tierhaltung in einem Circusbetrieb. Nur zum Transport sind sie in einem neuen, klimatisierten Elefantentransporter [untergebracht]. Nach dem Transport können die Elefanten je nach Witterung ein großes Paddock (Freigehege) von 625 qm oder den Elefantenstall nutzen [...] Keinesfalls bleiben die Elefanten über Nacht im Transporter. Diesen Vorwurf kann ich nicht hinnehmen. Das [sic!] die Elefanten auch in der Nacht zum 1.10.2001 [sic!] in ihrem Stall waren, können 30 Mitarbeiter und Artisten des Circus bezeugen [...] Seid [sic!] Jahrzehnten bin ich auf diesem Gebiet spezialisiert und betrachte meine Elefanten als Partner und Freunde. Ihnen Leid zuzufügen liegt mir völlig fern." Dazu der untersuchende Polizeikommissar: "Seine Einlassungen [...] widersprechen den Beobachtungen des Anzeigeerstatters". Beobachtungen, die fotographisch dokumentiert wurden - ungehindert von den "30 Mitarbeitern und Artisten", die laut Wille des nachts offenbar das Zirkusgelände unablässig und vollständig beobachten.

Amtsveterinär Ebert beurteilte diese Bilddokumente wie folgt: "Der Elefant hat offensichtlich keine Möglichkeit, ausgestreckt und entspannt im Wagen zu ruhen. Damit sind auch die Anforderungen nach dem aktuellen Entwurf der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen offensichtlich nicht erfüllt." Gemeint sind die inzwischen gültigen neuen - für die Tiere noch schlechteren - Leitlinien, die entgegen den vorherigen eine nächtliche Unterbringung in den Transportwagen zulassen (wobei die Ladefläche 50 cm breiter als die Widerristhöhe der Elefanten sein muß). "Noch ungünstiger sehen auf den Lichtbildern die Raumverhältnisse für die im Hintergrund gehaltenen Elefanten aus", so Ebert weiter. "Zwei Tiere stehen zusammen im Abteil. Hier muss davon ausgegangen werden, dass sich die Tiere weder zusammen noch einzeln in Seitenlage ablegen können."

Daß dies kein Verstoß gegen §17 TierschutzGes (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) ist, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit gemäß §18, begründet Ebert absurd so: "Nach Meinung verschiedener Autoren [...] können Elefanten im Stehen, in Anlehnhaltung oder in Seitenlage ruhen, dösen und schlafen. Die Schlafdauer wird mit 2 bis 4 Stunden angegeben [...] Da somit die Bedarfsdeckung Ruhen, Dösen, Schlafen nicht nur nachts, sondern unter geeigneten Bedingungen, d. h. dem Tier sicher erscheinenden Umständen auch im Stallzelt, Stall oder Auslauf [...] tagsüber teilweise möglich ist, kann bei der Unterbringung der Elefanten während einer Nacht im Transportwagen nicht von erheblichen, länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden im Sinne von §17 Nr. 2 a oder b ausgegangen werden. Da die Unterbringung in der vom Zeugen Herrn Achim Stößer dokumentierten Form aber auch nicht konform mit den aktuellen Leitlinien ist, halten wir eine schriftliche Belehrung an den Verantwortlichen [...] für angebracht."

"Tiere zur Befriedigung von Tierqualvoyeuren in Zirkussen gefangenzuhalten an sich ist schon inakzeptabel", so Stößer. "Wenn nicht einmal die ohnehin völlig unzureichenden Haltungsleitlinien eingehalten werden und das dann allenfalls als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, wenn wir darauf aufmerksam machen, während die Veterinärämter, die eigentlich für die Kontrolle zuständig wären, im Blindflug lavieren, ist das ein Skandal. Da auch die anderen beteiligten Veterinärämter die Gefangenhaltung bei Busch ‚nicht zu beanstanden' fanden, sollten wohl auch in Zukunft Privatpersonen dem Zirkus nächtliche Besuche abstatten - unsere Fotos erst waren der Anstoß, daß überhaupt etwas gegen den Zirkus unternommen wurde und dürften wohl auch der Grund gewesen sein, weshalb Wille trotz seiner angeblich 30 Zeugen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzog." Bildmaterial, das die Zustände im Zirkus Busch dokumentiert, ist auf der Internetseite von Maqi einzusehen und wird in den nächsten Tagen um weitere aktuelle Bilder ergänzt.

Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.

Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus, c/o Achim Stößer, Ludwigstr. 51, D-67059 Ludwigshafen, 0621/5493477, mail@maqi.de, http://maqi.de.

Autor:Achim Stößer
WWW: http://maqi.de
Email:mail@maqi.de