Pressemitteilung (19. November 2001)

Mißhandlung von Elefanten im Zirkus Busch

Elefant Zirkus Busch Am 9. Januar 2002 findet eine Verhandlung gegen Zirkusdirektor Alfons Wille (Zirkus Carl Busch) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz statt. Wie die Recherchen der internationalen Tierrechtsinitiative "Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus" im Oktober vergangenen Jahres ergaben, werden Elefantinnen nachts in einem engen Transportwagen gefangengehalten. Dies ist laut den "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben" unzulässig.

Ein "Elefantenpfleger" erzählte während der Recherchen, alle drei Tiere hätten eine eigene Methode, den Elektrodraht, der sie am Verlassen des "Stallzelts" hindern soll, zu überwinden: darüber steigen, mit dem Stoßzahn herunter- bzw. einen Befestigungspfahl wegdrücken. Nachts war das Zelt unbewacht und leer. Daraufhin wurde am 2. Oktober Strafanzeige erstattet, da die Vermutung nahe lag, daß die Tiere in einem Transportwagen eingesperrt worden waren. Ein Maqi-Aktivist beobachtete am Abend des 4. Oktober, wie zwei der Elefanten aus dem Zelt entkamen, einer der "Tierpfleger" schlug mit einem Knüppel (vermutlich einem Axtstiel) auf das Hinterteil und die Hinterbeine der Afrikanischen Elefantin ein, um sie zurückzutreiben. Die beiden anderen lockten die Indische mit einer Schubkarre alter Brötchen zurück. Einer Pressemeldung ist zu entnehmen, daß auch am 5. Oktober 2000 eines der Tiere entkam: "Ein Elefant hat einen Ausflug nach Karlsruhe unternommen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, spazierte das Tier am Donnerstagnachmittag eine Straße in Richtung Innenstadt entlang. Ein Streifenwagen 'erwischte' ihn dabei, wie er ein Bäumchen verzehrte." (AP, 6. 10. 2000)

"Nach den Beobachtungen vom Vortag durchsuchte ich am 5. Oktober gegen zwei Uhr nachts das Zirkusgelände", berichtet Achim Stößer von Maqi. "Ich fand die Tiere wie erwartet in einem Transportwagen, der keine zweieinhalb Meter breit ist, so daß die Indische Elefantin, die größer ist, beim Liegen auf der einen Seite mit dem Kopf anstößt, auf der anderen mit den Beinen, selbst wenn sie diese unnatürlich abspreizt." Noch beengter waren die beiden Afrikanischen Elefantinnen eingesperrt, die offenbar nicht einmal so eingepfercht liegen konnten, sondern stehen mußten. Dies wurde fotographisch dokumentiert. "Der ermittelnde Beamte des Wirtschaftskontrolldiensts zeigte sich verblüfft von der Idee, die nächtliche ,Haltung' auch tatsächlich des nachts zu kontrollieren, statt lediglich tagsüber vorbeizuschauen."

In der Vorstellung (4. Oktober) wurde verkündet, der Deutsche Tierschutzbund habe die Tierhaltung "mehrfach ausgezeichnet", und auch das Karlsruher Veterinäramt habe dem Zirkus die "Bestnote 1" verliehen. Anfragen von Maqi diesbezüglich (datierend 26. Oktober 2000) wurden sowohl vom Tierschutzbund als auch vom zuständigen Amtsveterinär, Dr. Ebert, ignoriert.

Mitte Juni stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren ein, da laut Gutachten des Stadtveterinäramts kein Verstoß gegen §17 TierSchG vorliegt, den Tieren also nicht "aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" zugefügt werden.

Stattdessen wurde nun ein Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit (§18 TierSchG) eingeleitet.

"Tiere zur Befriedigung von Tierqualvoyeuren in Zirkussen gefangenzuhalten an sich ist schon inakzeptabel", so Stößer weiter. "Wenn nicht einmal die ohnehin völlig unzureichenden Haltungsleitlinien eingehalten werden und das dann allenfalls als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, wenn wir darauf aufmerksam machen, während die Veterinärämter, die eigentlich für die Kontrolle zuständig wären, im Blindflug lavieren, ist das ein Skandal."

Die Verhandlung findet im Amtsgericht Karlsruhe ab 10:00 Uhr statt.

Bildmaterial, das die Zustände im Zirkus Busch dokumentiert, ist auf der Internetseite von Maqi einzusehen und wird in den nächsten Tagen um weitere aktuelle Bilder ergänzt.

Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.

Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi ­- für Tierrechte, gegen Spe­ziesismus, c/o Achim Stößer, Hagenbacher Str. 6, D-76187 Karlsruhe, 0721/758379, mail@maqi.de, http://maqi.de

Autor:Achim Stößer
WWW: http://maqi.de
Email:mail@maqi.de