In Sachen Pressefreiheit

Firma zog Berufungs-Klage vor dem Oberlandesgericht gegen Südkurier zurück

Freiburg (ka) Vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg hat der Südkurier einen Sieg in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit errungen. Nach mündlicher Verhandlung zog die Klägerin, die Firma "Gut zum Leben, Nahrungsmittel von Feld und Hof GmbH" die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz zurück. Darin war die Klägerin mit der Forderung gescheitert, der Zeitung eine kritische Berichterstattung über ihre wirtschaftlichen und religiösen Hintergründe zu untersagen.

Im vergangenen Mai hatte die Lokalredaktion in Konstanz über einen Standbetreiber und die Firma "Gut zum Leben" berichtet. In dem Artikel war vermutet worden, dass die Firma wirtschaftlich mit der Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" verbunden sei. Der Bericht zitierte aus der Frauenzeitschrift "Amica", dass das "Universelle Leben" eine "der gefährlichsten Sekten in Deutschland" sei und die Organisation vom Handel mit Bio-Produkten, Markennamen "Gut zum Leben", lebe. Wer diese Ware kaufe, so sei es in Amica zu lesen, finanziere eine totalitäre, menschenverachtende Organisation.

Die "Gut zum Leben GmbH" sah in diesen Formulierungen unrichtige und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen und einen unzulässigen Boykottaufruf. In der Berufungsverhandlung wurde deutlich, dass der 14. Senat gewillt war, das Urteil der Kollegen erster Instanz zu halten. Die Konstanzer Richter hatten den Artikel als gründlich recherchierten Hintergrundbericht eingestuft und die beanstandeten Formulierungen als zulässige Meinungsäußerungen angesehen.Zugunsten der Pressefreiheit merkt das Urteil an: "Es ist ein berechtigtes Interesse der Medien, über die Hintergründe eines Wirtschaftsunternehmens zu berichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Glaubensgemeinschaft in irgendeiner Form wirtschaftlich daran beteiligt ist." (Aktenzeichen: Landgericht Konstanz 3 O 241/00 S).


Südkurier, 17. Oktober 2000

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