Markthallenstreit: Stadt gewinnt in zweiter Instanz

Kündigung von Lebe Gesund ist laut OLG rechtens

Die Stadt hat sich auch in zweiter Instanz gegen Lebe Gesund durchgesetzt. Die Firma muss ihren Stand in der Markthalle räumen. Die Rechtsmittel sind aber noch nicht ausgeschöpft.

"Ich bin sehr zufrieden", sagt Anwalt Roger Bohn, der die Stadt in dem Rechtsstreit vertritt. Auch der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hat darauf erkannt, dass die Kündigung des Lebe-Gesund-Standes rechtens war, und somit die Berufung der Firma gegen das gleich lautende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.

Die Tage, an denen die Firma Bärlauch, Biogemüse, Obst und Vollkornbrot in der Markthalle verkaufen kann, sind gezählt. Nach dem jetzigen Urteil ist ein Sofortvollzug möglich. Theoretisch könne nächste Woche der Gerichtsvollzieher anrücken und den Stand räumen, so Bohn. Allerdings sei das wenig wahrscheinlich. "Ich rechne damit, dass der Stand bis Jahresende frei ist", so der Anwalt der Stadt.

Der 5. Zivilsenat hat keine Revision gegen sein Urteil zugelassen, da es sich um einen nicht übertragbaren Einzelfall handle. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Lebe Gesund eine Nichtzulassungsklage beim Bundesgerichtshof einreicht. Fruchtet dies nicht, bleibt der Gang vors Bundesverfassungsgericht und schließlich vor den Europäischen Gerichtshof. Aufschiebende Wirkung haben diese Mittel nicht. Gegen eine Sicherheitsleistung von 25 000 Euro könnte die Stadt umgehend räumen lassen. Das OLG bestätigte die Auffassung des Landgerichts, dass die Markthalle keine öffentliche Einrichtung sei, sondern von der Stadt wie eine private Einrichtung genutzt werde. Deshalb greife die baden-württembergische Gemeindeordnung nicht, nach der eine Kündigung erheblich schwieriger gewesen wäre.

Auch die Argumentation der Lebe-Gesund-Leute, man habe ihnen mündlich einen längerfristigen Mietvertrag in Aussicht gestellt, woraufhin man 50 000 Euro investiert habe, sei ohne Belang, so die Richter. Im Mietvertrag gebe es feste Kündigungsfristen, die von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden könnten. Zudem habe sich die Investition durch den Gewinn der Firma von rund 240 000 Euro allein im Jahr 2001 in der Markthalle amortisiert.

Der Streit hatte sich an Broschüren entzündet, die Lebe Gesund vergangenes Jahr in der Markthalle verteilte. In den Heften wurde für die umstrittene Glaubensgemeinschaft Universelles Leben (UL) geworben. Daraufhin kündigte die Stadt den Verkaufsstand zum Ende September 2001, was heftige Attacken von Christian Sailer zur Folge hatte, der Lebe Gesund anwaltlich vertritt und zugleich als UL-Sprecher auftritt. Sailer sprach von Diskriminierung, Verletzung des Schutzes der Religionsfreiheit und mittelalterlichen Methoden.

"Die Glaubensfreiheit wird durch die Kündigung nicht eingeschränkt", entschied jetzt das OLG.


Geoge Stavrakis, Sindelfinger Zeitung, 25.5.2002
Internet:http://maqi.de/ul
>